Wir kümmern uns um Sie.

Service ist ein anderes Wort für Höflichkeit. Uns ist es eine Herzenssache, dass Sie rund um Ihren Besuch bei uns vollständig informiert sind. Vom Ersttermin bis zur Rezeptbestellung, von den Kosten bis zu den Partnern, mit denen wir für Ihre Gesundheit zusammenarbeiten.

Erstbesuch mit Zeit zum Kennenlernen

Zeit nehmen, zuhören, individuell beraten: Wir möchten den Menschen hinter dem Anliegen kennen lernen und richten dafür längere Sprechzeiten für unsere Neupatienten ein. Einen Termin zur Neupatientensprechstunde können Sie bequem online oder auch telefonisch buchen. Damit wir optimal auf Sie vorbereitet sind und die Gesprächszeit wirklich gut nutzen können, füllen Sie bitte unbedingt das “Formular Neupatient“ vor Ihrem ersten Termin aus. So können wir uns gemeinsam auf Ihren Termin bei uns optimal vorbereiten.

  • Wir unterscheiden zwischen Neurezept und Wiederholungsrezept. Bitte buchen Sie bei Neurezepten online einen Termin oder vereinbaren Sie diesen telefonisch.

    Bei einem Wiederholungsrezept (wenn das Erstrezept von uns ausgestellt wurde) fordern Sie dieses gerne bequem online an.

  • Wir unterscheiden zwischen einer erstmaligen Krankschreibung und einer Verlängerung der Krankschreibung. Bitte buchen Sie bei einer erstmaligen Krankschreibung online oder telefonisch einen Termin. Bei einer Verlängerung der Krankschreibung (wenn die erstmalige Krankschreibung von uns ausgestellt wurde) wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Praxisteam.

  • Eine Auskunft zu Ihren Laborwerten erhalten Sie jeden Mo, Di und Do zwischen 13 Uhr und 14 Uhr bequem per Direktdurchwahl unter folgender Telefonnummer: 08151 99 69 530

  • Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin bei uns Ihre Versichertenkarte mit.

    Privatärztliche Leistungen können Sie zudem bequem direkt mit Ihrer EC- oder Kreditkarte bezahlen.

    Als neuer Patient bitten wir Sie zudem vor Ihrem erstem Besuch dieses Formular auszufüllen: Anmeldeformular.

Gebündelte weltweite Kompetenz für Ihren individuellen Heilungsweg

Bleiben Sie mit uns und unseren Partnern aktuell informiert

Kosten – Transparenz schafft Vertrauen

  • Gesetzliche Krankenkassen verhandeln ihre eigene Tarife mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei sind die Tarife abhängig von den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkasse.

    Für jeden Kassenpatient erhalten wir Ärzt*Innen einen pauschalen Grundbetrag pro Quartal. In dieser Pauschale sind sämtlich Arztbesuche pro Quartal enthalten sowie verschiedene ärztliche Grundleistungen, die während des Quartals erfolgen. Die Pauschale beträgt dabei bei vielen Ärzt*Innen weniger als 100 Euro im Quartal. Diese Pauschale ist abhängig von der Zugehörigkeit zur regionalen Krankenkasse und vom Fachgebiet der Ärzt*Innen. Was Ihr Arztbesuch genau kostet, lässt sich durch dieses System nicht im Einzelnen nachvollziehen.

  • Die Abrechnung von Arztleistungen für Privatpatient*Innen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie listet die gängigen Arztleistungen auf und ordnet Gebührensätze zu. Gleichzeitig erlaubt die GOÄ die Erhebung mehrfacher Sätze:

    1 | 2,3-facher Regelhöchstsatz für ein Arztgespräch, eine Untersuchung oder Behandlung

    2 | 3,5-facher Höchstsatz für ausgedehnte Arztbesuche, aufwendige Untersuchungen und schwierige Behandlungen

    3 | 1,8-facher Satz für technische Untersuchungen sowie physikalisch-medizinische Leistungen wie Röntgen oder Krankengymnastik

    4 | darüber hinausgehender Satz nach freier Vereinbarung zwischen Arzt und Patient

    Besondere Gebührensätze gelten für Ärzte verschiedener Disziplinen. Zuschläge für Behandlungen außerhalb der Praxiszeiten, Hausbesuche und spezielle Behandlungen erhöhen die Sätze.

    Vor jedem Erstgespräch schließen wir mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag wie auch eine gültige Honorarvereinbarung ab. In diesem Vertrag vereinbaren wir auch mit Ihnen, zu welchem Gebührensatz die Berechnung der Gebühren nach GOÄ erfolgt.

    Hinweis: 
    Es kann vorkommen, dass erbrachte Leistungen auch von der PKV nicht vollumfänglich übernommen und die hierdurch entstandene Honorarlücke vom Patienten selbst zu tragen ist.

    Dies bedeutet für Sie, dass Ihnen – abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag- durch die Behandlung Kosten entstehen, die von der Versicherung nicht erstattet werden und die Sie selbst zu tragen haben.

  • Sie haben bei uns auch die Möglichkeit für bestimmte Leistungen die Telemedizin per Video-Chat oder Telefonisch in Anspruch zu nehmen. Durch diese reduzieren wir zum einen die Ansteckungsgefahr im Wartezimmer zum anderen sparen wir Ihnen Kosten und Zeit.

    Für einen virtuellen Arztbesuch erlauben wir uns Ihnen 37,54 Euro in Rechnung zu stellen. In dieser Gebühr ist folgendes enthalten:

    1| Arztgespräch

    2| Ggf. Ausstellung eines Rezeptes

    3| Ggf. Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

    5| Ggf. Überweisung an einen Arzt

  • Selbstverständlich sind Sie auch als Selbstzahler herzlich willkommen. Wir rechnen dann bei Ihnen ebenfalls nach GOÄ / individueller Honorarvereinbarung ab.“

Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, welche Kosten als Patient*in bei uns auf Sie zukommen können.

Aktuelles

Wir freuen uns, nun mit MUX auch mit einer Hausarztpraxis in Starnberg vor Ort vertreten zu sein. Die Praxis hat frisch eröffnet und wir heißen Sie herzlich bei uns für einen Besuch willkommen!“

Termin – via Telefon oder direkt hier online

Alle Versicherten

Mo 8:00 - 12:00 Uhr

Di 10:00 - 13:00 Uhr
und 15:00 - 18:00 Uhr

Mi 8:30 - 13:30 Uhr

Do 10:00 - 13:00 Uhr
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Öffnungszeiten

Privatsprechstunde

Mo 14:30 - 18:00 Uhr

Di 8:00 - 10:00 Uhr

Do 8:00 - 10:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr